Philipp Sander erhält zwei Spiele DFB-Pokal-Sperre
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Philipp Sander von Borussia Mönchengladbach wurde vom DFB-Sportgericht für zwei Spiele im DFB-Pokal gesperrt. Der 28-Jährige fehlt dem Verein damit im Achtelfinale sowie in einem möglichen Viertelfinale, wobei ein Einsatz bei einem Einzug in das Halbfinale wieder möglich ist.
Die Sperre für den Mittelfeldspieler gilt ausschließlich für den Pokalwettbewerb, womit die Einsatzberechtigung für die Bundesliga von dieser Entscheidung unberührt bleibt. Die Strafe sorgt zudem für eine Entlastung von Sander im Ligaalltag während der anstehenden englischen Wochen. Der Platzverweis erfolgte durch Schiedsrichter Florian Lechner in der 39. Minute im Spiel gegen den Karlsruher SC, welches Borussia Mönchengladbach mit 2:0 gewann.
Das DFB-Sportgericht wertete die Aktion, eine Notbremse gegen Shiō Fukuda, als unsportliches Verhalten, nachdem die Mannschaft nach der Roten Karte in langer Unterzahl agieren musste.

